Das sächsische Kabinett hat am 4. Januar 2022 eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 bis einschließlich 14. Januar 2022 beschlossen. Die neue Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung tritt mit Beginn des 11. Januar 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 17. Januar 2022. Für die Geltungsdauer der Corona-Notfall-Verordnung müssen Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Eine Ausnahmeregelung für Vermittlungsangebote für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren besteht nicht.